Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.06.1995 - 4 U 21/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,18517
OLG Celle, 16.06.1995 - 4 U 21/94 (https://dejure.org/1995,18517)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.06.1995 - 4 U 21/94 (https://dejure.org/1995,18517)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Juni 1995 - 4 U 21/94 (https://dejure.org/1995,18517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,18517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fahrlässige Eigentumsverletzung durch Bodenerschütterungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gebäudeschäden durch Erschütterung und Vertiefung (IBR 1996, 6)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 169/64

    Vertiefung i. S. des § 909 BGB

    Auszug aus OLG Celle, 16.06.1995 - 4 U 21/94
    Durch diese Abschachtungsarbeiten ist es dann zu Bodenentzugserscheinungen unter den vorhandenen Fundamenten des Fachwerkhauses der Kläger gekommen, so daß hierin eine Einwirkung auf das Grundstück der Kläger i.S.d. § 909 BGB zu sehen ist, die zur Folge hatte, daß der Boden des Nachbargrundstücks in der Senkrechten den Halt verlor und dort die Festigkeit der unteren Bodenschichten in ihrem waagerechten Verlauf beeinträchtigt wurde (BGHZ 44, 130).

    Unzulässig ist eine Vertiefung auch, wenn das Nachbarhaus auf ungünstigem Baugrund steht, seine Beeinträchtigung durch weniger tragfähige Fundamente begünstigt werden und sie zu einer Beeinträchtigung der Standfestigkeit des Nachbarhauses nur in Anbetracht seiner schon durch Alter und baulichen Zustand bedingten Schadensanfälligkeit führt (BGHZ 44, 130; BGH NJW 1987, 2811).

  • BGH, 26.11.1982 - V ZR 314/81

    Haftung des Architekten und des Grundstückseigentümers für Vertiefungs- und

    Auszug aus OLG Celle, 16.06.1995 - 4 U 21/94
    Für Schäden an den Gebäuden der Kläger, die zwar aus Anlaß der Grundstücksvertiefung, aber nicht durch Verlust der für die Gebäude erforderlichen Bodenstütze, sondern durch Bodenerschütterungen - also durch Immissionen - verursacht worden sind, scheidet § 909 i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB als Anspruchsgrundlage aus (BGH NJW 1983, 872).
  • LG Hildesheim, 23.11.1993 - 3 O 49/93

    Schadensersatz nach Absicherungsmaßnahmen einer Baugrube

    Auszug aus OLG Celle, 16.06.1995 - 4 U 21/94
    3 O 49/93 LG Hildesheim.
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2016 - 22 U 92/15

    Haftung von Architekt und Sonderfachmann aufgrund mangelhafter Planungsleistungen

    Im Werkvertrags- bzw. Architektenrecht kommt es entsprechend § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB auf eine genaue Feststellung einzelner Ursachenbeiträge des Streithelfers des Klägers (als Statikers) bzw. der Beklagten (als Architektin) nicht an, da jedenfalls nicht davon auszugehen ist, dass entweder ausschließlich Mängel der Leistungen des Streithelfers des Klägers (als Sonderfachmann/Statiker) oder ausschließlich Mängel der Leistungen der Fa. M. (als Rohbaunternehmen) oder ausschließlich ein Zusammenwirken dieser vorstehenden Fehlleistungen des Streithelfers des Klägers bzw. der Fa. M. für den Gebäudeeinsturz verantwortlich waren, sondern jedenfalls von - zumindest - einer Mitursächlichkeit der Mängel der Leistungen der Architektenleistungen der Beklagten für den Gebäudeeinsturz auszugehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.1996, V ZR 280/94, BauR 1996, 877; OLG Celle, Urteil vom 16.06.1995, 4 U 21/94, OLGR 1995, 244; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2630 mwN).
  • LG Hamburg, 29.07.2013 - 321 O 101/11

    Nachbarschäden: Keine Haftung des Bauherrn?

    Schäden, die lediglich aus Anlass einer Grundstücksvertiefung entstanden sind, nicht aber durch den Verlust der für die Gebäude erforderlichen Bodenstütze, sondern durch Bodenerschütterungen, sind nicht umfasst (OLG Celle, IBR 1996, 6; BGH NJW 1980, 224 zur "Vertiefung").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht